Stand: Oktober 2026
Kurzantwort
Ein Wechsel ist fast immer möglich. Entscheidend sind drei Dinge: auf wen Ihre Domain eingetragen ist, ob Sie ein Backup Ihrer Website bekommen und wann Ihr Vertrag endet. Kündigen Sie rechtzeitig, aber schalten Sie nichts ab, bevor die neue Website läuft.
Bevor Sie kündigen: drei Fragen
- Wann endet mein Vertrag? Suchen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und ob er sich automatisch verlängert.
- Auf wen ist meine Domain eingetragen? Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich. Steht dort der Name des Webdesigners oder der Agentur, bitten Sie um Übertragung auf Sie.
- Bekomme ich meine Daten? Fragen Sie nach einem vollständigen Backup der Website und nach Ihren E-Mails.
Der Wechsel in sechs Schritten
- Neuen Anbieter wählen und klären, wer den Umzug macht.
- Kündigen, schriftlich und mit Bitte um Bestätigung. Notieren Sie das Datum.
- Backup anfordern. Ihre Website als Kopie, dazu Bilder und Texte.
- Umzugscode für die Domain anfordern. Damit kann der neue Anbieter Ihre Domain übernehmen.
- E-Mails sichern. Alte Nachrichten auf den Rechner laden oder vom neuen Anbieter übernehmen lassen.
- Umziehen und prüfen. Erst wenn die neue Website und Ihre E-Mails laufen, darf der alte Anbieter abschalten.
Wenn der Webdesigner nicht mehr erreichbar ist
Das ist ärgerlich, aber meist lösbar. Schreiben Sie per E-Mail und Brief und setzen Sie eine Frist. Ist die Domain auf Sie eingetragen, kann der neue Anbieter sie meist mit Ihrer Hilfe übernehmen. Ist sie auf jemand anderen eingetragen, wird es schwieriger. Dann hilft ein Rechtsberater.
Lange Verträge
Manche Website-Verträge laufen über zwei oder vier Jahre. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass ein solcher Vertrag als Werkvertrag jederzeit gekündigt werden kann, der Anbieter aber Vergütung für die restliche Laufzeit verlangen darf (Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 134/10). Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte einen Rechtsberater.
Damit es beim nächsten Mal leichter ist
- Domain auf Ihren Namen
- kurze Kündigungsfrist, keine automatische Verlängerung um Jahre
- Backup bei Kündigung schriftlich zugesagt
- Website auf verbreiteter Technik, die andere übernehmen können